Einleitung
Die Europäische Union und mehrere Europäische Länder haben die Regelung “Ja heisst Ja!” im Sexualstrafrecht eingeführt, welches das klare Einverständnis in sexuelle Handlungen von den Beteiligten erfordert. Diese Gesetzesänderung ist vor allem motiviert durch das Phänomen der “Schockstarre”, welches Frauen bei sexuellen Übergriffen darin hindert, Widerspruch zu den Handlungen verbal oder non-verbal zu zeigen [1-3].
Im Prinzip stimme ich zu, dass eine Schutzlücke für Frauen in der Gesellschaft und im Strafrecht besteht, jedoch sehe ich Problem in der praktischen Anwendungen diese neuen Regelung, auch weil weiterhin eine Beweislücke bei intimen Handlungen, an denen meist nur zwei Menschen beteiligt sind besteht, so dass oft Aussage gegen Aussage stehen wird [4,5,6].
“Ja heisst Ja!”
Die scheinbar logische Aussage “Ja heisst Ja!” bei sexuellen Handlungen scheint nur auf den ersten Blick einfach zu interpretieren zu sein, da sexuelle Handlungen eine breite Vielfalt aufweisen können, z.B. von einem lustvollen Blick bis zu sado-masochistischen Handlungen. Die folgenden Überlegungen beziehen sich dabei vorwiegend auf unerwünschtes sexuelles Verhalten eines Mannes gegenüber eine Frau (wobei der umgekehrte Fall auch geschehen kann):
Verständnislücke. Durch die explizite Zustimmung zu sexuellen Handlungen kann zumindest, dass Risiko von Missverständnissen zwischen Männern und Frauen teilweise reduziert werden und durch die mögliche Bestrafung von Fehlverhalten auch die Schutzlücke für Frauen verringert werden. Jedoch wird in der Situation auf Grund der körperlichen Überlegenheit des Mannes eine Schutzlücke bestehen bleiben. Hier ist zu fragen, ob andere Massnahmen, z.B. Aufklärung (Männer, Frauen), Selbstverteidigungstraining, Frauentaxis, Überwachungskameras, Verbot von date-rape-drugs (zB, Rohypnol), geschlossene Getränke, hinzugefügt werden sollten.
Zu bedenken ist jedoch, dass Männer und Frauen, auch wenn beide im guten Glauben “Ja!” sagen, sehr unterschiedliche Vorstellungen von den geplanten sexuellen Handlungen haben können. Darüber hinaus ist ein gewisser Kontrollverlust ein wesentliches Merkmal von sexuellen Handlungen, welcher zu möglichen (ungewollten) Grenzüberschreitungen führen kann, und abhängig von der Dynamik der Handlungen die Grenzen kontinuierlich neu verhandelt werden.
Beweislücke. Des Weiteren ist die reine verbale oder non-verbale Zustimmung weitgehend wertlos vor Gericht, wenn nicht hinreichend durch den Mann belegt werden kann, dass die Frau tatsächlich zu den später gezeigten sexuellen Handlungen zugestimmt hat und der Mann belegen kann, dass tatsächlich nur die vorher zugestimmten sexuellen Handlungen tatsächlich gezeigt wurden.
Begriffslücke. Unter Berücksichtigung der grossen Vielfalt von sexuellen Handlungen, die qualitative und quantitative Unterschiede aufweisen können, halte ich die pauschale Verwendung des Begriffs “Vergewaltigung” für alle sexuellen Handlungen, welchen vorher die Frau nicht explizit zugestimmt hat, für nicht zweckmäßig, um das tatsächliche Leid eines Opfers zu beschreiben, und angemessenen private oder strafrechtliche Konsequenzen für den Täter daraus abzuleiten.
Anwendungslücke. Weiterhin ist die Frage, ob “Ja heiss Ja!” auf alle sexuellen Handlungen und deren Folgen angewendet werden sollte. Sollte eine Schwangerschaft, welche sich aus einer sexuellen Handlung ergibt, bei der ein Mann (oder Frau) nicht explizit einer möglichen Schwangerschaft zugestimmt hat, als strafbare Handlung der Frau (oder des Mannes) gelten?
“Nein heisst Ja!”
Ich möchte auch auf einen Fall (“Stadtpark-Prozess”) hinweisen, in denen eine Richterin sogar die Regel “Ja heisst Nein!” angewendet hat, und mindestens ein junger Mann mit Migrationshintergrund in Hamburg für die Vergewaltigung einer Frau im Jahr 2020 verurteilt wurde, da er ihren psychischen Ausnahmezustand und ihr “paradoxales Verhalten” nicht ausreichend berücksichtigt hatte [14,15]. Auch dieses Verhalten könnte man psychologisch mit “Belastungsreaktion”, “Stockholm-Syndrom”, “Kognitive Dissonanzreduktion” oder “Erlernte Hilflosigkeit” auf Seite des (weiblichen) Opfers erklären. Bei Anwendung solcher Regeln wird jedoch die Interpretation der Zustimmung von Frauen zu sexuellen Handlungen für Männer schwierig und es wird erhebliche Rechtsunsicherheit für Männer geschaffen.
Intimität und Gesellschaft
Komplexität sexuellen Verhaltens. Sexuellen Handlungen sind einer der intimsten, privatesten Bereich des menschlichen Lebens, welche zunächst durch den Zugriff durch die Gesellschaft geschützt werden sollten. Darüber weisen sexuelle Handlungen eine große Vielfalt und Komplexität auf, die durch eine Vielfalt von individuellen, subkulturellen, interkulturellen und nationalen Normen und Dynamiken geprägt sind, die sich oft nur schwer durch das Strafrecht angemessen darstellen lassen.
Entmündigung von Frauen. Durch die rechtliche Regelungen, welche Ablehnung, fehlende Reaktionen, und ggf sogar Zustimmung zu sexuellem Verhalten zu strafbaren Verhalten von Männern führt, besteht das Risiko, dass Frauen dadurch entmündigt werden.
Verunsicherung und Risiken für Männer. Solche Regelungen können für Männern auch eine erhebliche Verunsicherung darstellen, da das Verhalten von Frauen zunehmen schwierig zu interpretieren wird mit möglichen schwerwiegenden (privaten und) strafrechtlichen Folgen bei Missverständnissen.
Erfahrungen mit dem Zustimmungsgesetz in Schweden seit 2018
Nach Einführung des Zustimmungsgesetzes (“samtyckeslagen“) und der Straftat der Unachtsamen Vergewaltigunge (“oaktsam våldtäkt“) in 2018, wurden mehrfach Beispiele für die Verurteilungen von unschuldigen Männern in Schweden in der schwedischen (bzw deutschen) Presse berichtet und diskutiert [4-13]:
Als das Einverständnisgesetz 2018 eingeführt wurde, war das Ziel, den Schutz vor sexuellen Übergriffen zu stärken – was niemand ablehnen kann. Wir alle wollen, dass Opfer von Übergriffen Gerechtigkeit erfahren und dass die Täter zur Verantwortung gezogen werden. Doch nach sechs Jahren Anwendung des Einverständnisgesetzes zeigt sich, dass es große Probleme für die Rechtssicherheit geschaffen hat, insbesondere für junge Männer. Die Gesetzgebung, die ursprünglich den Schutz stärken sollte, droht nun, die Grundprinzipien des Rechtssystems zu verzerren und dazu zu führen, dass Unschuldige wegen schwerer Straftaten verurteilt werden, ohne dass ausreichende Beweise vorliegen.
Eines der zentralen Probleme mit dem Einverständnisgesetz ist, wie es die Beweislast im Gerichtsverfahren verändert. In einem rechtssicheren System obliegt es der Anklage, zu beweisen, dass eine Straftat begangen wurde, während der Angeklagte als unschuldig gilt, bis das Gegenteil bewiesen ist. Doch das Einverständnisgesetz hat diese Reihenfolge in der Praxis umgekehrt. Statt dass die Anklage beweisen muss, dass eine Straftat begangen wurde, wird vom Angeklagten erwartet, dass er nachweist, dass ein Einverständnis vorlag.
Source: https://bulletin.nu/debatt-oskyldiga-doms-for-valdtakt (übersetzt mit chat.mistral.ai)
Daher haben sich schwedische Zeitungen gegen die Einführung des schwedischen Zustimmungsgesetzes in der Europäischen Union ausgesprochen, da in 4 von 10 Fällen bei Verurteilung auf Grund von fehlender Zustimmung (dh ohne Gewalt oder Zwang) angeklagte Männer nur auf Grund von mündlichen Aussagen der Frauen verurteilt wurden, wobei auch vielfach unschuldige (junge) Männer verurteilt wurden, was zu erheblicher Rechtsunsicherheit und Zweifel am Rechtssystem geführt hat und von schwedischen Juristen als “russisches Roulette” beschrieben wurde [12].
Schlussfolgerung
Es ist zu erwarten, dass die “Ja heisst Ja!” Regelung zu mehr Kommunikation über geplantes sexuelles Verhalten zwischen Männern und Frauen führt und dadurch Missverständnisse reduziert werden, falls beide im guten Glauben handeln. Jedoch besteht bei der praktischen Umsetzung dieser Regel eine erhebliche Beweislücke für die Dokumentation der Kommunikation und des sexuelle Verhaltens. Diese birgt erhebliche private und strafrechtliche Risiken vor allem für Männer, da diese sich bei geringfügigen Überschreitungen der von der Frau verstandenen, geplanten sexuellen Handlungen mit möglichen Vorwürfen der Vergewaltigung auseinandersetzen müssen. Diese können u.a. durch im guten Glauben geschehene Missverständnisse, ungewollte Grenzüberschreitungen durch Kontrollverlust oder auch bei absichtlichen oder unabsichtlichen Falschbehauptungen durch Frauen geschehen. Die Zukunft wird zeigen, wie diese Regelung sich tatsächlich auf das sexuelle Verhalten von Männern und Frauen auswirken wird und ob sie zu mehr Sicherheit von Frauen, mehr Unsicherheit bei Männern, und Verurteilungen von (un)schuldigen Männern (wie in Schweden) führen wird.
Quellen:
[1] https://www.tagesschau.de/ausland/europa/eu-parlament-sexualstrafrecht-100.html
[2] https://www.linkedin.com/posts/lilianthau_jaheisstja-deutschland-justiz-ugcPost-7472055180776124416-pJUw
[3] https://nur-ja-heisst-ja.org
[4] https://www.sueddeutsche.de/politik/sexuelle-gewalt-justiz-vergewaltigung-nur-ja-heisst-ja-li.3475955?reduced=true
[5] https://www.sueddeutsche.de/leben/gesetzesaenderung-in-schweden-ja-nein-vielleicht-1.4035036
[6] https://www.zeit.de/zeit-magazin/2019/29/sexualstrafrecht-schweden-zustimmungsgesetz-romantik
[7] https://magasinetfilter.se/granskning/samir-domdes-for-en-valdtakt-han-inte-begatt/
[8] https://bulletin.nu/debatt-oskyldiga-doms-for-valdtakt
[9] https://www.youtube.com/watch?v=O5mdj3SBlo8
[10] https://www.sverigesradio.se/artikel/lucas-domdes-for-oaktsam-valdtakt-fanns-signaler-jag-missade
[11] https://lawline.se/answers/har-samtyckeslagen-gjort-det-lattare-att-doma-oskyldiga-personer-for-valdtakt
[12] https://www.expressen.se/ledare/eu-borde-tacka-nej-till–svenska-valdtaktslagen/
[13] https://www.nj.se/nyheter/kriminaliseringen-av-oaktsam-valdtakt-pa-bekostnad-av-rattssakerheten
[14] https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Stadtpark-Prozess-Bundesgerichtshof-bestaetigt-Urteil,stadtpark494.html
[15] https://justiz.hamburg.de/gerichte/oberlandesgericht/gerichtspressestelle/urteilsverkuendung-im-sog-stadtpark-verfahren-635066